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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Maklervertrag

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten, zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

2. Angebot

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressanten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.

3. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision

Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages/Vertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher MwSt, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Mitursächlichkeit für das Zustandekommen des Vertrages genügt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag/Vertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsanlagen, Hypotheken, etc. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages/Vertrages zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt sofern der vertraglich vereinbarte, wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot abweicht.

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

6. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

7. Haftung

Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Haftung wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen.

8. Auskunft

Sind dem Empfänger die durch uns nachgewiesenen Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlagen zu belegen.

9. Sonstiges

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist, aber keinen allg. Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Maklers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

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